Beträge in Fremdwährung? Wie muss ich diese umrechnen?

Das Bundesministerium setzt grundsätzlich zwei Mal jährlich neue Kassenkurse fest, die im Amtsblatt der Wiener Zeitung und in Findoc veröffentlicht werden.

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit 21. Jänner 2015 neue Umrechnungskurse festgesetzt.

Diese sind anzuwenden:

zur Ermittlung des Zollwertes
zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
zur Berechnung der Versicherungssteuer
zur Berechnung der Feuerschutzsteuer
zur Ermittlung von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien (Zollwertkurse)
Die neuen Werte sowie nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

im Auftrag für Heller Consult