Parkgebühren-Dschungel in Wien

Parkgebühren-Dschungel in Wien

Wien ist, wie die meisten europäischen Hauptstädte, parkraumbewirtschaftet. Dies zieht nach sich, dass Parkende sich hier eingehend mit den Parkmöglichkeiten auseinandersetzen müssen: Unterschiedliche Regelung von Kurzparkzonen, Parkscheine, Parkpickerl, Servicekarten und Parkkarten für Gewerbetreibende sind beim Parken in Wien zu berücksichtigen.

In Österreich wurde das gebührenfreie Kurzparken am 16. März 1959 in der Inneren Stadt Wiens eingeführt. Das bis heute bestehende gebührenpflichtige Kurzparken trat am 14. April 1975 in Kraft.

Kurzparken in Wien mit Parkschein oder Handyparken
In den Wiener Bezirken 1 bis 9, 12, 14 bis 17 und 20 gibt es flächendeckende Kurzparkzonen.

Die Parkgebühr wird entweder mittels Parkscheinen, die in der Trafik zu erwerben sind bezahlt oder mittels Handyparken. Dafür ist eine Registrierung auf https://www.handyparken.at erforderlich. Bezahlt wird dann jeweils mittels eines SMS. Wer nur kurz parkt, kann das bis zu 15 Minuten gebührenfrei tun, allerdings ist auch dafür der ebenfalls in der Trafik erhältliche 15-Minuten-Parkschein erforderlich.

Übrigens: eine Parkscheibe reicht prinzipiell nicht aus, um 15 Minuten gratis parken zu können!

Woran erkenne ich eine Kurzparkzone?
Kurzparkplätze und -zonen sind außer mit Verkehrstafeln oft auch durch blaue Straßenmarkierungen gekennzeichnet. Eine farbliche Markierung auf der Straße ist jedoch nicht vorgeschrieben. Oft stehen die Tafeln nur an den Zoneneinfahrten (Wien, Graz), ohne dass es danach weitere Hinweise auf die Kurzparkzone gibt. Hinweistafeln sind in diesen Städten nur aufgestellt, wenn die Kurzparkregelung von der „allgemeinen“ abweicht. Autofahrer mit Parkabsicht sind daher gut beraten bei der Parkplatzsuche bereits frühzeitig nach Hinweisen zu den Kurzparkzeiten Ausschau zu halten.

Die Parkscheingebühr bzw. Parkometerabgabe kann für Zeiträume von mindestens drei Monaten bis maximal 24 Monate auch pauschal bezahlt werden. Bei ganztägiger Inanspruchnahme (0 bis 24 Uhr) beträgt die pauschalierte Parkometerabgabe 2.544 Euro pro Jahr.

Parkpickerl für Bewohner von Kurzparkzonen
BewohnerInnen von Kurzparkzonen können sich gegen Gebühr ein Parkpickerl besorgen, mit dem uneingeschränktes Parken in einem jeweils definierten Gebiet, meistens dem Wohnbezirk, erlaubt ist. Das Parkpickerl ist max. 2 Jahre gültig und kann nur dann ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug am Hauptwohnsitz der AntragstellerInnen zugelassen ist. Die Genehmigung kann bei den Wiener Bezirksämtern beantragt werden.

Besondere Fälle und die jeweils erforderlichen Unterlagen
Für Fahrzeuge, die auf andere Personen zugelassen sind: im Allgemeinen kein Parkpickerl
Personen, denen ein arbeitgebereigenes KFZ zur Privatnutzung überlassen worden ist: Ein Parkpickerl ist möglich. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im betreffenden Bezirk. Für die Antragstellung erforderlich sind eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung sowie ein Lohnzettel, aus dem die Hinzurechnung eines Sachbezuges für die private Nutzung ersichtlich ist.
Selbständige, die ein firmeneigenes Fahrzeug privat nutzen: Ein Parkpickerl ist möglich. Erforderlich sind ein Auszug aus dem Firmenbuch, ein Gewerbeschein und eine Erklärung, aus der die Privatnutzung des auf die Firma zugelassenen KFZ hervorgeht
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen: Parkpickerl möglich.
Was kostet das Parkpickerl?
Die Kosten für das Parkpickerl setzen sich wie folgt zusammen:

Bundesabgabe: 14,30 für den Antrag; 3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage (maximal 21,80 Euro)
Verwaltungsabgabe: 35,70 Euro

Parkometerabgabe:

Parkometerabgabe Bezirke 1-9 und 20
sowie 15. Bez. Stadthalle Bezirke 12, 14, 15 (ohne
Stadthalle), 16 und 17
1 Jahr € 120,- € 90,-
2 Jahre € 240,- € 180,-
Die Parkkarte für Gewerbetreibende
Gewerbetreibenden steht entsprechend dem Parkpickerl für Private KFZ eine Parkkarte zu, sofern das Kraftfahrzeug für das Unternehmen erforderlich und auf den Gewerbestandort und -namen zugelassen ist. Daneben müssen bestimmte Kriterien erfüllt und nachgewiesen werden. Unter anderem ist nachzuweisen, dass das KFZ regelmäßig zum Warentransport oder zum Transport von Werkzeugen und Geräten im Servicedienst verwendet wird. Dies ist z.B. mittels Rechnungen, Lieferscheinen, Serviceverträgen und Fahrtenbuch möglich. Für JungunternehmerInnen entfällt die Nachweispflicht für die ersten sechs Monate und beginnt erst bei einer Verlängerung.

Was kostet die Parkkarte?
Die Kosten für die Parkkarte setzen sich entsprechend dem Parkpickerl aus der Bundes- und Veranwaltungsabgabe (siehe oben) sowie der Parkometerabgabe zusammen, die für 2 Jahre für den Zeitraum 9:00 – 22:00 beträgt:

Parkometerabgabe Bezirke 1-9 und 20
sowie 15. Bez. Stadthalle Bezirke 12, 14, 15 (ohne
Stadthalle), 16 und 17
für das erste Firmenfahrzeug € 240,- € 180,-
ab dem 2. Firmenfahrzeug
pro Fahrzeug € 498,- € 372,-

In den Geschäftsstraßen im Gebiet der flächendeckenden Kurzparkzonen darf mit Parkkarte und eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden geparkt werden (ausgenommen: Servicekarten). Parkscheine können auf Wunsch für Betriebe pauschal bezahlt werden.

Servicekarten für Handwerksbetriebe
Für Handwerksbetriebe, die für Montage- und Servicearbeiten in unterschiedlichen Parkpickerl-Bezirken tätig sind und dabei pro Bezirk zumindest zwei Einsätze nachweisen können, die länger als zwei Stunden gedauert haben steht die Servicekarte zur Verfügung. Diese erlaubt es den Handwerkern auch über die normale maximale Kurzparkzeit von 2 Stunden hinaus auf demselben Parkplatz stehen zu bleiben.

Die Servicekarte kann unter Nachweis bestimmter Voraussetzungen für alle parkraumbewirtschafteten Bezirke beantragt werden und kostet inkl. aller Abgaben 65 € pro Jahr.

Darin nicht enthalten sind die Parkgebühren: In Verbindung mit einer Service-Karte können in den Stadtkassen der Magistratischen Bezirksämter Tages- und Wochenparkscheine für 4,10 € bzw. 20,50 €.

Achtung: Servicekarte sowie Tagesparkschein/Wochenparkschein sind NICHT gültig in Geschäftsstraßen!

Wie kommen ich zu einer Parkkarte?
Betriebe können Parkkarten über die Wirtschaftskammer Wien oder direkt bei der MA 65 beantragen.

Die Wirtschaftskammer Wien bietet allen Mitgliedern eine Antragsberatung unter der Telefonnummer +43 1 51450-1040, E-Mail: verkehrspolitik@wkw.at, wko.a/wien/parken

Im Auftrag für Heller Consult