Registrierkassenpflicht: Verschoben!

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Registrierkassenpflicht: Verschoben!

Bislang sind die Unternehmen – und natürlich auch wir – davon ausgegangen, dass die Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 besteht. Zahlreiche Unternehmen haben auch zeitgerecht eine Registrierkasse angeschafft. Seit der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 15. März 2016 steht jedoch fest, dass die Registrierkassenpflicht frühestens ab 1. Mai 2016 gilt. Zur Freude derjenigen, die die Anschaffung bislang vertagt haben, zum Ärger derer, die sich bemüht haben, gesetzeskonform zu sein.

Der Verwaltungsgerichtshof in einer Presseinformation vom 15.03.2016:

VfGH: Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig, aber sie gilt frühestens ab 1.Mai 2016, relevant sind Umsätze ab 1.1.2016:
„Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.

Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab dem 1. Mai dieses Jahres. Es ist nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine „Rückwirkung“ gibt es nicht. Das Gesetz ist hier vollkommen klar.

Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 01. Jänner 2016 ist für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich; sie wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab dem 01. Mai 2016.“ Presseinformation vom 15. März 2016

Was bedeutet diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs für Sie?
Die Registrierkassenpflicht wird es definitiv geben. Wenn Sie also bereits eine Registrierkasse angeschafft haben, sehen Sie das als erledigten Punkt auf Ihrer To-Do-Liste.
Die Registrierkassenpflicht gilt ab dem 1. Mai 2016. Das heißt, wenn Sie im Jänner 2016 die Grenzen für die Registrierkassenpflicht erstmalig überschritten hat, besteht ab 01. Mai 2016 Registrierkassenpflicht. Denn die Verpflichtung besteht zu Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des entsprechenden Voranmeldungszeitraumes.
Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese Entscheidung weitere Details ändern. Abonnieren Sie einfach unseren Blog (gleich rechts nebenan) oder unsere news.to.use. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

im Auftrag für Heller Consult

Bildnachweis: CC0 Public Domain/www.pixabay.com