Wie wird der Sachbezug berechnet? Vergleich vor und nach der Steuerreform

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Wie wird der Sachbezug berechnet? Vergleich vor und nach der Steuerreform

Was muss bei der Berechnung des Sachbezugs beachtet werden?
Um den Sachbezugswert aktuell zu ermitteln, muss zuerst geprüft werden, ob die € 720,00-Grenze unter- oder überschritten wird.

Um den Sachbezugswert nach der Steuerreform 2015/16 zu ermitteln, muss zusätzlich geprüft werden, ob der für das jeweilige Anschaffungsjahr gültige Emissionswert überschritten wird oder nicht.

Wenn ja: Sachbezug von 2% der Anschaffungskosten, max. 960 Euro
Wenn nein: Sachbezug von 1,5% der Anschaffungskosten, max. 720 Euro
Kfz mit Null CO2-Ausstoß: kein Sachbezug
Allgemeine Details zum Sachbezug haben wir hier erklärt.

Vergleichsrechnung: Sachbezug vor und nach der Steuerreform
Im folgenden Rechenbeispiel vergleichen wir, wie sich die Steuerreform sowohl auf die Lohnnebenkosten als auch auf den Auszahlungsbetrag auswirkt.

Die Anschaffungskosten inkl. NoVA und Umsatzsteuer betragen € 36.500,00. Der Dienstnehmer befindet sich in Wien. Es handelt sich um einen Angestellten ohne Kinder und ohne AVAB. Er bezieht ein Bruttogehalt von € 2.000,00. Vereinfachend gehen wir davon aus, dass das verwendete Fahrzeug die Co2-Emissionsgrenze überschreitet:

Wir vergleichen 5 Varianten:
ein Dienstnehmer ohne Sachbezug (SB)
ein Dienstnehmer mit SB 1,5%
ein Dienstnehmer mit SB 1,5% der sich an den Anschaffungskosten mit €5.000,00 beteiligt
ein Dienstnehmer mit SB 2% ab 01.01.2016
ein Dienstnehmer mit SB 2% der sich an den Anschaffungskosten mit € 5.000,00 beteiligt

im Auftrag für Heller Consult