Elektrofahrzeug steuerrechtlich vom Vorteil?

 

Im Steuerrecht ist ein Elektrofahrzeug ein Fahrzeug, welches einen CO2- Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer aufweist. Dazu zählen Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb. Nicht darunter fallen Hybridfahrzeuge.

Umsatzsteuerliche Aspekte
PKWs, Kombinationskraftwagen sowie Krafträder berechtigen in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug. Daher können Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung, der Miete oder dem Betrieb (Treibstoff, Wartung, Maut etc.) von diesen Fahrzeugen nicht abgezogen werden. Seit 01.01.2016 kann jedoch bei Elektrofahrzeugen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Dabei ist allerdings zu beachten:

  • Bei Anschaffungskosten von unter EUR 40.000,00 steht der Vorsteuerabzug uneingeschränkt zu.
  • Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 steht der Vorsteuerabzug ebenfalls nur bis zu dem Betrag von EUR 40.000,00 zu.
  • Bei Anschaffungskosten über EUR 80.000,00 steht der Vorsteuerabzug zur Gänze nicht zu.

Normverbrauchsteuerabgabe
Für elektrisch bzw. elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge fällt keine NoVA an.

Lohnsteuerliche Aspekte
Grundsätzlich ist bei einer privaten Nutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer ein Sachbezug zu versteuern. Bei Elektrofahrzeugen muss kein Sachbezug angesetzt werden.

Siehe auch Steuerliche Behandlung des Autos beim Einzelunternehmer