Bankengeheimnis ade – Kontoregister

Vielleicht haben Sie im Rahmen des Jahrsawechsels und an den Feiertagen einmal einen Blick auf Ihr Finanzamktkonto geworfen und dort etwas Neues entdeckt – das Kontoregister

Was bedeutet das Kontoregister genau?

Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde das Bankenpaket beschlossen, das sowohl für Kunden als auch für Bankinstitute Veränderungen bringt. So müssen alle Banken seit 2016 laufend die Kontodaten ihrer Kunden dem Finanzministerium (BMF) für ein österreichweites zentrales Register übermitteln. Dabei werden die sogenannten Kontostammdaten, die Bank und das Datum der Eröffnung, möglicherweise auch jenes der Schließung, gemeldet.

Laut meiner Bank fallen unter diese Stammdaten Kundennamen, Konto- und Depotnummern. Grundsätzlich wird aber kein genauer Kontostand mitgeteilt – soweit die Bank, doch was heisst schon grundsätzlich und was heisst genauer Kontostand in Zukunft?

Es werden Konten, Depots, Bausparverträge und Sparbücher angezeigt, bei denen man zeichnungsberechtigt ist. Es können somit auch Produkte von minderjährigen Kindern, anderen Familienmitgliedern, Vereinen oder Firmen eingetragen sein.

Kontrolle zahlt sich somit aus:

Jeder Steuerpflichtige kann alle seine
gespeicherten Daten selbst unter der
Rubrik „Kontoregister“ auf FinanzOnline einsehen. Wichtig ist die angeführten Daten mit dem eigenen Finanzstatus im ELBA-Internet vergleichen und unbekannte IBAN hinterfragen. Also sind mir alle hier aufgefürhten Produkte bekann?

In das Kontoregister Einsicht nehmen dürfen Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Finanzstraf- und Abgabebehörde – das Finanzamt also. Es kann über FinanzOnline auch festgestellt werden, wenn eine dazu befugte nationale Stelle eine Abfrage der eigenen Daten durchgeführt hat.

Es lohnt sich wirklich einen Blick darauf zu werfen, ich war echt überracht wie viele Bankprodukte ich besitzen soll.