10 Steuertipps für KMU zum Jahresende

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Investitionen vor dem Jahresende – Erfahren Sie hier, in welcher Höhe Ihre Investitionen Ihre Steuerlast für 2015 minimieren.

Spenden aus dem Betriebsvermögen – auch heuer benötigen zahlreiche Organisationen Ihre Spende! Informieren Sie sich hier, welche Spenden in welcher Höhe auch absetzbar sind!
Registrierkassenprämie von € 200 – Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuerklärung 2015 beantragen. Die Prämie wird Ihrem Abgabenkonto gutgeschrieben. Alle Details rund um die Registrierkassenpflicht lesen Sie hier nach.
Anschaffung von Elektroautos
Wollen Sie einen kleinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten und ein Elektroauto für Ihren Betrieb anschaffen? Dann warten Sie mit der Anschaffung noch bis 2016. Denn dann sind Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt.

Achtung: auch hier gilt die Luxustangente – d.h. der volle Vorsteuerabzug steht nur bei Anschaffungskosten bis € 40.000 zu.

Betriebsübergaben mit Liegenschaftsvermögen können im nächsten Jahr steuergünstiger sein
Liegenschaften des Betriebsvermögens unterliegen im Rahmen einer teilentgeltlichen oder unentgeltliche Betriebsübertragung der Grunderwerbsteuer. Für derartige Betriebsübergaben sieht das GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) derzeit nur einen Freibetrag iHv € 365.000 vor. Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde der Freibetrag ab dem 1.1.2016 auf € 900.000 (für den ganzen Betrieb) erhöht.

Achtung: Die Bemessungsgrundlage wird nach der Steuerreform ebenfalls anders ermittelt. Das heißt, die Beurteilung ob alte oder neue Rechtslage günstiger sind, ist relativ komplex. Fragen Sie daher in jedem Fall Ihren Steuerberater!
Sie dürfen ausmisten: Bücher und Aufzeichnungen aus 2008
Am 31.12.2015 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc. des Jahres 2008. Diese können Sie daher ab 1.1.2016 vernichten.

Achtung: Es gibt einige Unterlagen, die Sie trotzdem aufbewahren müssen/sollten. Alle Details rund um die Aufbewahrungspflicht lesen Sie hier nach.

GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2015 beantragen:
Wenn Sie Kleinstunternehmer sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend für das Jahr 2015 von der GSVG befreien lassen. Alle Informationen dazu sowie den Link zum erforderlichen Formular finden sie hier.

Waren Ihrer Mitarbeiter im letzten Jahr in länger im Krankenstand?
Nutzen Sie den Jahreswechsel, um zu überprüfen ob Sie Anspruch auf den Zuschuss der AUVA zur Entgeltfortzahlung haben.

Gewinnfreibetrag – Hier lesen Sie nach, mit welchen Investitionen Sie Ihren Gewinnfreibetrag erhöhen können.

KESt-Erhöhung für Gewinnausschüttungen und Zuwendungen von 25% auf 27,5 % ab 1.1.2016
Durch die Steuerreform 2015/16 wird die KESt (Kapitalertragsteuer) u.a. auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften und Zuwendungen von Privatstiftungen ab dem 1.1.2016 auf 27,5 % erhöht. Wenn Ihnen Gewinnausschüttungen noch im Jahr 2015 zufließen, sparen Sie 2,5% KESt. Das heißt aber, dass der Bilanzstichtag vor dem 31.12.2015 liegen muss.

im Auftrag für Heller Consult

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